Pkw-Maut in Deutschland auch für Wohnmobile - 2022

zuletzt bearbeitet am 16.4.2020, Lesezeit etwa 9 Minuten
Maut in Deutschland AchtungMaut

Momentan müssen Besitzer deutscher und ausländischer Wohnmobile keine Autobahngebühren zahlen. Aber das könnte sich sehr schnell ändern.

Übersicht:

Prognose: Die Pkw-Maut kommt spätestens 2022

Die Pläne für eine deutsche Pkw-Maut wurden vom EuGH einkassiert. In seinem Urteil vom 18.06.2019 - C-591/17 kam der EuGH zu dem wenig überraschenden Urteil, dass die vom Deutschen Bundestag im Jahr 2017 beschlossene Pkw-Maut gegen europäisches Recht verstößt, weil sie EU-Ausländer diskriminiert.

Damit schien das Kapitel Pkw-Maut zunächst einmal vom Tisch zu sein. Andere Themen beherrschten seitdem die politische Diskussion in Deutschland.

Doch die durch das Coronavirus sichtbare gewordene Wirtschaftskrise werden die Pläne bald wieder auf den Tisch der Regierung gezerrt werden.

Um die wirtschaftlichen Folgen ihrer Entscheidungen rund um die Corona-Pandemie optisch zu schönen, hat der Deutsche Bundestag einmütig Hilfsgelder in Höhe von hunderten von Milliarden Euro versprochen.

Doch so sehr manch Bürger gemeinsam mit dem Finanzminister glauben mag, die Bundesrepublik Deutschland habe tatsächlich das Geld „erwirtschaftet“, so wird sich sehr bald die Realität in ihrer weniger schönen Form zeigen.

Der Staat muss das Geld nämlich von seinen Bürgern wieder zurückholen. Und was bietet sich da mehr an, als die in staubiger Erde begrabene Pkw-Maut wieder hervorzuholen?

Doch dieses Mal wird das Vorhaben nicht scheitern, denn der Staat wird alle, In- wie Ausländer, zur Kasse bitten.

Denn der EuGH hat in seinem Urteil lediglich bemängelt, dass EU-Ausländer schlechter gestellt wurden als deutsche Staatsbürger. Wenn aber alle gleich viel bezahlen müssen, wird der EuGH keine Bedenken äußern.

Und auch die Stimmung in Deutschland ist gekippt. War früher eine Pkw-Maut für die meisten Bürger undenkbar, so sind nun alle Maßnahmen hochwillkommen, die unter dem Deckmantel der Klimahysterie vorgeschlagen werden.

Am deutschen Klimawesen soll die Welt genießen. So wird es heißen.

Und so wird die Maut beschlossen werden.

Die weiter unten genannten Mautgebühren von 2017 werden vor diesem Hintergrund die unterste Grenze dessen darstellen, was der Staat von uns Fahrern abpressen wird.

Natürlich ist das eine Prognose. Aber vermutlich wird sie von der Wirklichkeit überholt werden.

Die Pkw-Maut wird kommen. Und auch wir Wohnmobilisten werden ordentlich zur Kasse gebeten werden.

Um die Entwicklung aufzuzeigen, lassen wir unseren ursprünglichen Beitrag weiter online. Er mag mit seinen Zahlen Inspirationsquelle sein, was auf uns alle zukommt.

Entscheidung des Bundestages 2017

Nun ist es amtlich. Deutsche und ausländische Wohnmobilfahrer sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab dem Jahr 2019 Maut für die Benutzung deutscher Autobahnen zahlen.

Der Bundestag hat am 24. März 2017 die Änderungen zum Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG) mit großer Mehrheit beschlossen.

Nur eine Woche später hat der Bundesrat das Gesetz durchgewunken.

Höhe der Maut

Die Höhe der Maut bemisst sich für Pkw nach dem Schadstoffausstoß. Elektrofahrzeuge sind von der Abgabe komplett befreit.

Für Pkw sind 3 verschiedene Vignetten vorgesehen:

  • 10-Tages-Vignette: 2,50 € bis 25 € (je nach Schadstoffausstoß)
  • 2-Monats-Vignette: 7,00 € bis 50 € (je nach Schadstoffausstoß)
  • Jahresvignette: bis 130 €

Für Reisemobile bemisst sich die Höhe der Maut nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Sie beträgt 16 € pro 200 Kilogramm des zulässigen Gesamtgewichts. Der Höchstbetrag ist gedeckelt bei 130 €.

Für Wohnmobile ab 1,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fällt somit der Höchstbetrag an:

  • 10-Tages-Vignette: 25 €
  • 2-Monats-Vignette: 50 €
  • Jahresvignette: 130 €

Die Höhe der Maut für Wohnmobile bemisst sich damit allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht und nicht nach dem Schadstoffausstoß. Eine Ermäßigung für besonders emissionsarme Wohnmobile ist nicht vorgesehen.

Gegenüber dem ursprünglichen InfrAG aus dem Jahr 2015 hat die Einigung mit der EU-Kommissarin Violeta Bulc Anfang Dezember 2016 zu einer Erhöhung der Mautgebühren für Wohnmobilfahrer um rund 20 Prozent geführt.

Maut auf deutschen Straßen

Galt es früher in Deutschland als undenkbar, ist es nach jahrzehntelangen Versuchen nun schlussendlich Verkehrsminister Alexander Dobrindt gelungen, für die Benutzung deutscher Straßen eine Straßenmaut einzuführen.

In anderen europäischen Ländern wie Österreich oder der Schweiz zahlt man für die Benutzung der dortigen Autobahnen eine Autobahnmaut. Diese Benutzungsgebühren nennt man umgangssprachlich auch Vignette oder schlicht Pickerl.

Jahrzehntelang scheute der deutsche Autofahrer vor dem Gedanken zurück, auf deutschen Autobahnen eine Maut zahlen zu müssen.

Um dem Autofahrer den Schrecken zu nehmen, haben sich die zuständigen Gremien im Bundesverkehrsministerium entschlossen, dem ganzen Vignettenspaß einen anderen Namen zu geben: Infrastrukturabgabe.

Maut für deutsche Wohnmobile

Deutsche Wohnmobilisten zahlen zukünftig für die Benutzung von sämtlichen Straßen Maut, vom einfachen Feldweg bis zur Autobahn. Eine Beschränkung der Gebühren auf Autobahnen gibt es nicht.

Reisemobile mit Saisonkennzeichen zahlen die Infrastrukturabgabe anteilig.

Kaum Entlastung über die Kfz-Steuer

Das InfraAG sieht vor, dass der deutsche Autofahrer zwar die volle Maut bezahlen muss, in gleicher Höhe aber über eine Entlastung bei der Kfz-Steuer begünstigt wird.

Dies bemängelte die EU-Kommission als ausländerdiskriminierend.

Die Bundesregierung hat dementsprechend eingelenkt und man einigte sich darauf, dass eine Senkung der Kfz-Steuer nicht in voller Höhe der Mautgebühren erfolgt.

So gedenkt man, die Kfz-Steuer für besonders schadstoffarme Fahrzeuge abzusenken, für ältere Fahrzeuge aber nur in geringem Maße oder gar nicht.

Für Wohnmobile hat man eine eigene Regelung getroffen. Die Höhe der Infrastrukturabgabe beträgt 16 € pro 200 Kilogramm des zulässigen Gesamtgewichtes.

Eine Erstattung für schadstoffarme Wohnmobile ist nicht vorgesehen. So zahlen deutsche Wohnmobilisten in jedem Fall den vollen Mautsatz.

Maut für ausländische Wohnmobil

Fahrer von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen müssen dann Maut zahlen, wenn sie auf den Fernstraßen des Bundes fahren. Dazu gehören neben den Autobahnen auch die Bundesstraßen (Schnellstraßen).

Die Benutzung der übrigen Straßenarten ist für im Ausland zugelassene Wohnmobile weiterhin ohne Zahlung von Straßengebühren möglich.

Allerdings ist es anders als zum Beispiel in Frankreich in Deutschland kaum möglich, im Fernverkehr das Fahren auf Autobahnen und Bundesstraßen zu vermeiden. Ausnahmen sind wohl nur im kleinen Grenzverkehr denkbar.

Zwar gab es Diskussionen, für die grenznahen Regionen Ausnahmen für die Mautpflicht einzuführen. Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss aber nicht angerufen hat, gibt es keine Sonderregelungen für den kleinen Grenzverkehr.

So müssen auch die Fahrer von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen die Mautgebühren bezahlen, wenn sie nur wenige Kilometer auf deutschen Fernstraßen zurücklegen, um zum Beispiel in Deutschland einzukaufen oder zu speisen.

Im Ergebnis wird so der Fahrer jeden ausländischen Wohnmobils die Maut entrichten müssen.

Betroffen sind alle Wohnmobile

Entgegen anderslautender Berichte betrifft die Infrastrukturabgabe alle Wohnmobile, gleich welcher Gewichtsklasse.

Es spielt daher keine Rolle, ob das Wohnmobil mehr oder weniger als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat.

Auch wenn es andere Gerüchte im Internet gibt, Wohnmobile fallen nicht unter die Bestimmungen der Lkw-Maut. Denn nach §1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes fällt Lkw-Maut nur an für “Kfz, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt und eingesetzt werden”.

Bezahlung der Maut zusammen mit der deutschen Kfz-Steuer

Die Maut wird zeitgleich mit der Kfz-Steuer erhoben. So wird demnächst bei der Zulassung des Wohnmobils in deutschen Zulassungsstellen ein weiteres Formular auszufüllen sein, wonach die Maut vom Konto des Halters eingezogen werden darf.

Wird das Wohnmobil abgemeldet, verkauft oder stillgelegt, kann die Maut tagesanteilig erstattet werden. Gleiches dürfte auch für die bei Wohnmobilisten so beliebten Saisonkennzeichen gelten.

Bezahlung der Maut für ausländische Wohnmobile

Das Wohnmobil muss vor der Benutzung deutscher Fernstraßen auf den noch zu schaffenden Internetportalen registriert werden. Vermutlich wird der Fahrer seine Kreditkartendaten hinterlegen müssen.

Hier ist noch vieles ungeklärt. Zunächst einmal müssen private Firmen im Rahmen einer Ausschreibung den Auftrag vom Staat erhalten, die Maut von ausländischen Verkehrsteilnehmern zu erheben. Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Es obliegt dann diesen Privatfirmen, die entsprechenden Zahlungsmöglichkeiten für ausländische Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

Da die Infrastrukturabgabe jedoch fahrzeug- und kennzeichengebunden ist, ist die Maut für jedes Wohnmobil nur einmal für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen. Unabhängig davon, wer das Fahrzeug fährt.

Dies dürfte eine gute Nachricht für Wohnmobilvermieter im Ausland sein, die für ihre Kunden vorab die Maut entrichten.

Sollte jedoch ein ausländischer Wohnmobilfahrer mit verschiedenen Wohnmobilen nach Deutschland fahren, zum Beispiel, weil er sich im Laufe eines Kalenderjahres ein neues Fahrzeug gekauft hat, so darf er ein weiteres Mal die Maut entrichten, sobald er die Grenze nach Deutschland überschreitet.

Umgehung der Maut?

Da die Infrastrukturabgabe zusammen mit der Kfz-Steuer erhoben wird, kann ein deutscher Autofahrer die Zahlung kaum vermeiden.

Es hilft vor allem nichts, deutsche Autobahnen zu meiden, da die Maut für die Benutzung aller Straßen in Deutschland erhoben wird, sofern es sich um ein in Deutschland zugelassenen Wohnmobil handelt.

Strafen bei Nichtzahlung

Deutsche Wohnmobilbesitzer zahlen die Maut zusammen mit der Kfz-Steuer. Sollte bei Einzug der Gebühren der Betrag nicht vom Konto abbuchbar sein, kann im schlimmsten Fall das Fahrzeug stillgelegt werden.

Entwarnung sollte auch für Wohnmobilisten gelten, die in Deutschland ein Wohnmobil mieten. Da die Infrastrukturabgabe fahrzeugbezogen ist, wurde auch für das Miet-Wohnmobil die Maut zusammen mit der Kfz-Steuer erhoben.

Ausnahmen kann es nur geben, wenn der Vermieter die Abgaben nicht bezahlt hat. Hier kann der Mieter des Wohnmobils als Fahrzeugführer zusätzlich haftbar gemacht werden. Dies sollte aber nur äußerst selten bis nie vorkommen.

Strafen können daher hauptsächlich ausländische Wohnmobilisten treffen. Die Höhe der Bußgelder ist noch nicht geklärt. Ob sie im Ausland beigetrieben werden, ist eine ganz andere Frage.

Wird die Infrastrukturabgabe kommen?

Es gibt auch nach dem Beschluss des Bundestages vom März 2017 noch erhebliche Zweifel, ob die vorgesehene Infrastrukturabgabe europäischem Recht entspricht.

Ob die Niederlande, Tschechien und Österreich ihre geäußerten Bedenken vor europäischen Gerichten geltend machen, bleibt abzuwarten.

In Deutschland sind im September 2017 Bundestagswahlen. Trotz aller lautstark geäußerten Bedenken gegen die Infrastrukturabgabe haben alle maßgeblichen Parteien das Gesetz im Bundestag und dem Bundesrat passieren lassen.

Daher ist davon auszugehen, dass unabhängig vom Ergebnis der Bundestagswahl die Maut frühestens ab 2019 eingeführt wird.

Die verantwortlichen Politiker weisen Berechnungen, wonach die Kosten für die Mauterhebung höher sein könnten als die zu erwartenden Einnahmen, zurück.

Die EU-Kommission hat im Mai 2017 offiziell das Verfahren gegen Deutschland wegen der Autobahnmaut eingestellt.

Schon länger geplant ist eine EU-weite Straßenbenutzungsgebühr. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll jede Fahrzeugbewegung überwacht und die Maut an die zurückgelegte Fahrstrecke gekoppelt werden.

Die Pläne sollen bis zum Jahr 2027 umgesetzt werden. Deutsche Mautpläne könnten danach obsolet sein.

Es bleibt also spannend.

Fazit

Auch wenn die Maut auf deutschen Autobahnen noch nicht wirksam verabschiedet ist, wird sie möglicherweise im Jahr 2019 oder später kommen.

Die in- und ausländischen Wohnmobilisten werden bis zu 130 € im Jahr berappen müssen. Eine vollständige Erstattung der Infrastrukturabgabe für deutsche Wohnmobilisten über die Kfz-Steuer ist unwahrscheinlich.

Pkw-Maut in Deutschland

Fahrzeuge:
  • Pkw
  • Wohnmobile aller Gewichtsklassen
  • Motorräder
Bezahlung:
  • Für deutsche Wohnmobilfahrer zusammen mit der Kfz-Steuer
  • Für ausländische Wohnmobilisten im Internet und ggf. Zahlstellen an den Autobahnen
Kosten:
  • 10-Tages-Vignette: 25 €
  • 2-Monats-Vignette: 50 €
  • Jahresvignette: 130 €